Seit 01.08.2014 sind die Neuerungen im Tierschutzgesetz rechtskräftig.
Dabei erfährt unter anderem der Auslandstierschutz eine Änderung.
Tierschutzorganisationen und Privatpersonen müssen nach dem neu gefassten § 11 Tierschutzgesetz eine neue Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Satz 1 Ziffer 5 TierSchG für die Verbringung von Tieren aus dem Ausland einholen.
Für viele Tierschutzorganisation reichen die am 1. August 2014 in Kraft tretenden Regelungen nach § 11 Tierschutzgesetz nicht aus, den Handel mit Welpen einzudämmen. Es fehlen Sanktionen und Kontrollen beim illegalen Handel mit Hundewelpen. “Neuerungen im Tierschutzgesetz ab 01.08.2014” weiterlesen