Die Brut- und Setzzeit ist vom 01.04. – 15.07.
In dieser Zeit gilt in Niedersachen und Bremen (dort schon ab 15.03.) genereller Leinenzwang für Hunde. In anderen Bundesländern haben nur manche Kommunen den Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit. Eine besondere Aufsichtspflicht über ihren Hund haben aber auch Hundehalter in Bundesländern ohne generellen Leinenzwang. Dies gilt auf allen Grünflächen, Wiesen, Feldern und in Wälder.
In den Bundesländern mit Leinenzwang kann ein Verstoss gegen diese Leinenpflicht mit einer Geldbusse bis zu 5000 € geahndet werden!
Brutzeit bezieht sich auf das Brüten von Vögeln. Setzzeit ist aus der Jägersprache und bezeichnet die Zeit, in der Tiere Junge bekommen.
Sinn der Leinenpflicht ist der Schutz der Bodenbrüter und ihrer Jungtierre vor Hunden, die diese jagen oder verletzen bzw. töten. Durch freilaufende Hunde sind diese Tiere gefährdet und gestresst.
Für Katzen gilt die Brut- und Setzzeit nicht.
Viele Tierschützer kritisieren die Leinenpflicht heftig, da es für die Hundehalter durch zu wenig Freilaufflächen schwierig ist, ihren Hund artgerecht zu bewegen.
Ich wohne mit meinen beiden Hunden in Niedersachen und halte mich an die Leinenpflicht. Die Brut- und Setzzeit sehe ich als gute Möglichkeit, die Leinenführigkeit mit meinen Hunden intensiv zu üben. Jedoch fände ich es sehr angenehm, wenn die Stadt eine Freilaufmöglichkeit für Hunde schaffen würde, in der sich die Hunde richtig austoben können.
Wie sehen sie das? Gibt es bei ihnen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?